Alles hat geklappt! So geht es weiter:
*Sonderkonditionen:
**Verträge, die im Zeitraum vom 01. bis 10. eines Monats geschlossen werden, treten automatisch am 01. Tag desselben Monats in Kraft; dies ist von Bedeutung hinsichtlich der Kündigungsfristen. Verträge hingegen, die zwischen dem 11. und 21. Tag eines Monats abgeschlossen werden, nehmen ihren Beginn automatisch am 15. Tag des betreffenden Monats auf. Verträge, die im Zeitraum vom 22. bis zum letzten Tag eines Monats abgeschlossen werden, treten automatisch am 01. Tag des Folgemonats in Kraft. Es bleibt festzuhalten, dass sämtliche Verträge monatlich kündbar sind; jedoch muss eine Kündigungsfrist von einem Monat eingehalten werden. Des Weiteren haben Verträge kein wünschenswertes Beginn-Datum; dies ist gesetzlich geregelt und lässt lediglich einen Beginn ab dem 15. Tag zu oder 01. – auch rückwirkend.
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